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Wichtiger Hinweis!

Spenden können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen. Voraussetzung für den Spendenabzug ist eine förmliche Zuwendungsbestätigung (amtlicher Vordruck), die auch Spendenbescheinigung genannt wird. Diese erhalten Sie auf Antrag vom Förderverein der Röhrtalschmiede.

Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt, dass dann ein Kontoauszug oder ein Überweisungsbeleg als Bestätigung für das Finanzamt genügt.